Aktuelle Kurzmitteilung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18.02.2020 (Az. 3 AZR 206/18):
Zwar haben Arbeitgeber keine grundsätzliche Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Wenn ein Arbeitgeber jedoch – auch auf freiwilliger Basis – Auskünfte erteilt, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Ist dies nicht der Fall, z.B. weil die Information unvollständig war, haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Schadensersatz.
Die vorliegende Entscheidung zeigt, dass gerade HR-Abteilungen stets gut geschult und idealerweise anwaltlich beraten sein sollten, um für das Unternehmen kein Compliance-Risiko darzustellen.