Polizeiliche Vorladung

Eine polizeiliche Vorladung kann viele Gründe haben. Diese werden im Anschreiben der Polizei oft nur unvollständig oder sehr verkürzt aufgeführt. Nicht selten lautet die erste Frage meiner Strafrechtsmandanten, ob man überhaupt verpflichtet ist, der Vorladung zu folgen. Denn nicht einmal dieser Punkt ist aus dem Inhalt vieler Vorladungen der Polizei für die Betroffenen verständlich.

Dabei ist gerade die erste Vernehmung für den weiteren Verlauf und gegebenenfalls auch das Ergebnis eines strafrechtlichen Verfahrens von großer Bedeutung. Um den Verlauf des Verfahrens möglichst umfangreich beeinflussen zu können, empfehle ich eine unverzügliche Erstberatung bei einem Strafverteidiger. Denn bereits die Beantwortung der Frage, ob man überhaupt eine Aussage tätigen oder zu den Vorwürfen schweigen soll, lässt sich in vielen Fällen erst nach Ausarbeitung aller damit verbundenen Risiken beantworten. Hierzu ist unter Umständen auch eine Akteneinsicht im Vorwege durch den Verteidiger einzuholen.

Durchsuchung und Festnahme

Bei einer Durchsuchung oder einer Festnahme empfehle ich, sofort einen Anwalt zu kontaktieren und vorher keine Angaben gegenüber den Polizeibeamten zu machen. Auch wenn die Polizei freundliches Auftreten zeigt, sollte jede Aussage gegenüber den Beamten gut überlegt sein. Ohne eine fachliche Beratung können die „Fallen“ nur schwer oder überhaupt nicht erkannt werden. Denn alles was Sie in solchen Situationen tun und sagen kann gegen Sie verwendet werden.

Anklage

Ist die Anklage beim Gericht erhoben worden, führt dieses in den meisten Fällen zu einer gerichtlichen Verhandlung. Die verbleibende Zeit bis zur Verhandlung sollte man zur sorgfältigen und strukturierten Verteidigung in der mündlichen Verhandlung nutzen. Gerne unterstütze ich Sie bei dieser Vorbereitung und begleite Sie auch in der Verhandlung.

Pflichtverteidiger

Die Auswahl eines Pflichtverteidigers sollte man nicht anderen überlassen. Denn es ist von größter Bedeutung, dass der ausgewählte Verteidiger Ihr volles Vertrauen genießt. Im Laufe eines Strafverfahrens kann auch ein Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Beide Formen der Verteidigung werden von mir in jedem Stadium eines Strafverfahrens angeboten.

Ihr Ansprechpartner im Strafrecht:

Andreas Weizel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Strafrecht

04121 - 3030