Erbrecht
Der juristische Laie, der sich mit dem weitläufigen Feld des Erbrechts konfrontiert sieht, bedarf vielfach einer externen Unterstützung. Zum ohnehin komplexen Regelwerk tritt häufig noch eine emotionale Belastung hinzu, welche eine zielführende Beschäftigung mit dem Thema weiter erschwert. Rechtsanwalt Niklas Neuendorf berät und vertritt sowohl Erblasser, aber auch Erben, Miterben, Erbengemeinschaften und Pflichtteilsberechtigte kompetent und engagiert in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten. Im Jahr 2018 hat er den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht (theoretischer Teil des Titels Fachanwalt) erfolgreich abgeschlossen.
Das Thema Erbschaft ist für viele Menschen besonders sensibel, da es für die Beteiligten unmittelbar mit der Möglichkeit des eigenen Todes oder des Todes einer ihnen nahestehenden Person verbunden ist. In der Kanzlei am Torhaus legen wir deshalb großen Wert darauf, Ihnen nicht nur durch Fachkompetenz, sondern auch durch umsichtige und sensible Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, um Ihre Erbangelegenheiten ganz in Ihrem Sinne zu regeln.
Erbrechtliche Schwerpunkte bilden Gestaltungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, der Errichtung von (Berliner oder Gemeinschaftlichen) Testamenten, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen sowie von Stiftungen von Todes wegen. Wir beraten Sie ebenfalls gerne bei Fragen zur Unternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckung.
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten nach dem Eintritt des Erbfalls sowohl bei den ersten notwendigen Schritten wie der Planung der Beerdigung oder Bestattung inklusive der Kostentragungspflicht in diesem Bereich, bis hin zur endgültigen Auseinandersetzung über den Nachlass. Insbesondere begleiten wir Sie im Erbscheinsverfahren, bei der Erbschaftsausschlagung und allen anderen besonderen Nachlassverfahren ebenso wie in erbrechtlichen Prozessen.
Besondere Schwerpunkte bilden die Beratung im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Zu unserer umfassenden Beratung im Bereich des Erbrechts gehören auch die Beratung in Erbfällen mit internationalen Bezügen und bei Fragen zur Erbschaftsteuer. Herr Neuendorf wird ebenfalls mit der Wahrnehmung der Testamentsvollstreckung beauftragt.