Mietrecht

Mietverträge begleiten viele Menschen das ganze Leben lang, sei es in Form eines Wohnraummietvertrages, eines Gewerberaummietvertrags oder auch in der besonderen Form des Pachtvertrages. Nach wie vor lebt der Großteil der Bevölkerung in Mietwohnungen. Daher hat so gut wie jeder mit mietrechtlichen Problemen zu kämpfen.

Die finanziellen Verpflichtungen, welche man mit einem Mietverhältnis eingeht, sind meist hoch. Umso wichtiger ist es, dass man bereits beim Abschluss des Miet- oder Pachtvertrages Fehler vermeidet. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt eines Mietvertrages oder über die Art und den Umfang der Umlage von Nebenkosten ist fundierter rechtlicher Rat gefragt. Wir verfügen über ein umfangreiches, aktuelles Wissen und mehrjährige Erfahrung im Bereich des Mietrechts. Egal ob Beratung zum Vertragsschluss und Vertragsinhalt oder beim Durchsetzen von Ansprüchen im Rahmen eines Mietrechtsprozesses: Wir vertreten und beraten Sie kompetent und zuverlässig.

Typische Rechtsprobleme im Mietrecht sind:

  • Die Überprüfung der Korrektheit von Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnungen
  • Berechtigung von Mieterhöhungen bei Modernisierungsmaßnahmen oder auf das ortsübliche Maß
  • Mietminderungsrechte bei Mängeln in und an der Wohnung
  • Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder wegen Vertragsverletzung, insbesondere bei Zahlungsverzug und Mietrückständen
  • Pflicht zu Schönheitsreparaturen und Renovierung, z.B. bei Mietende
  • Nutzungsentschädigung und Räumungsklage bei unbefugtem Weitergebrauch trotz Kündigung
  • Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis, z.B. bei Auszug

WEG-Recht

Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Recht) befasst sich mit dem Rechtsverhältnis bei Eigentümern von einzelnen Wohnungen in einem größeren Komplex (typischerweise in einem gemeinschaftlichen Haus) zueinander. Dieses Verhältnis ist vom Grundsatz her demokratisch. So entscheidet prinzipiell die Mehrheit durch eine Abstimmung. Bei Fragen, die die Gemeinschaft nicht betreffen, ist jeder Eigentümer grundsätzlich selbst verantwortlich.

Die sogenannte Teilungserklärung und das Wohnungseigentumsgesetz legen hierfür, einer Verfassung ähnlich, Regularien und Formalitäten fest, unter deren Beachtung eine Mehrheitsentscheidung zustande zu kommen hat. Sie regeln auch den Minderheitenschutz und Rücksichtnahmepflichten und gestalten die Handlungsbefugnisse des von der Gemeinschaft üblicherweise zu bestellenden Verwalters, der gegenüber Außenstehenden für die Gemeinschaft auftritt.

Typische Rechtsprobleme sind hierbei:

  • Pflichtverletzungen eines beteiligten Organs oder einer handelnden Person aufgrund Überschreitung ihrer Kompetenzen
  • die Anfechtung von Beschlüssen, die unter Übergehung von Minderheitenrechten oder unter Missachtung zwingender Formalitäten gefasst wurden

In diesem Rechtsgebiet beraten und vertreten wir Sie als Einzeleigentümer ebenso gegen ungerechtfertigte Eingriffe in Ihre Rechte und Mitwirkungskompetenzen, wie wir auch Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen gegen unberechtigte Vorwürfe verteidigen. Außerdem stellen wir unsere Kompetenz auch Kaufinteressenten in Bezug auf die speziellen Risiken beim Erwerb einer Eigentumswohnung zur Verfügung. Anders als bei einem Einzelanwesen müssen nachteilige oder gar kostenträchtige Umstände nämlich nicht immer aus dem Grundbuch ersichtlich sein. In allen miet- und WEG-rechtlichen Fragen berät Sie Herr Rechtsanwalt Niklas Neuendorf mit seiner mehrjährigen und umfangreichen Erfahrung.

Ihr Ansprechpartner im Miet- und WEG-Recht: