Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber kompetent und pragmatisch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Zu den arbeitsrechtlichen Themen gehören insbesondere:

  • Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeitsvertrags (z.B. Überstundenvergütung, Urlaubsrecht, Teilzeit- und Befristungsrecht)
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
  • Betrieblicher Datenschutz
  • Arbeitnehmererfindungsgesetz und Urheberrecht im Arbeitsverhältnis
  • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere von Schwangeren und Müttern, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht

Sprechen Sie uns gerne an, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Ihr Anliegen in unsere Tätigkeitsbereiche fällt.

Sie sind Arbeitnehmer?

Kündigungsschutzklage

Auch wenn wir grundsätzlich bemüht sind, außergerichtliche Lösungen zu finden, gibt es Fälle, in denen der Gang zum Gericht obligatorisch wird. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wird, muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Andernfalls gilt die ausgesprochene Kündigung als wirksam. Es ist sehr wichtig diese Frist zu beachten, da die Kündigungsschutzklage die Grundlage für Verhandlungen über eine mögliche Abfindung bildet. Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur in den seltensten Fällen. Die Kündigungsschutzklage zielt - so sieht es das Gesetz vor - zunächst darauf ab, festzustellen, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam war. Das Arbeitsverhältnis besteht also weiterhin fort. Da nach einer Kündigung und einer erhobenen Kündigungsschutzklage Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig nicht mehr zusammenarbeiten wollen, einigt man sich jedoch in aller Regel auf die Zahlung einer Abfindung. Etwa 90 % aller arbeitsgerichtlichen Verfahren enden in einem Vergleich. Verlassen Sie sich auf unsere juristische Präzision und unser Verhandlungsgeschick. Gemeinsam entwickeln wir die für Sie passende Strategie.

Ihr Arbeitsentgelt wird nicht oder nicht vollständig gezahlt?

Die Beratungspraxis zeigt, dass es immer wieder dazu kommt, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gehalt nicht oder nicht vollständig auszahlen. Häufig passiert dies im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses oder nach arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Lohnabzug wegen vermeintlicher Schadensersatzforderungen, Vertragsstrafen wegen eigenmächtiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Urlaubsabgeltung, Bezahlung von Überstunden). In vielen Fällen reagieren Arbeitgeber sehr schnell, wenn eine anwaltliche Zahlungsaufforderung eingeht. Denn die Kosten eines arbeitsgrerichtlichen Prozesses möchten diese natürlich vermeiden.

Es gibt jedoch häufig Fristen zu beachten. Zögern Sie deshalb nicht zu lange, falls Sie Ihre Ansprüche anwaltlich durchsetzen wollen. Sehr häufig gibt es arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen, innerhalb derer Ansprüche außergerichtlich geltend geltend gemacht oder ggf. innerhalb einer weiteren Frist gerichtlich eingeklagt werden müssen. In der Regel sind Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach Anspruchsentstehung geltend zu machen, damit diese nicht verfallen.

Sie wurden abgemahnt?

Eine Abmahnung wird nach einem arbeitsvertraglichen Fehlverhalten ausgesprochen, um eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Nur eine wirksame Abmahnung kann jedoch zur Rechtfertigung einer solchen Kündigung herangezogen werden. Gerne überprüfen wir für Sie die Wirksamkeit der gegen Sie ausgesprochenen Abmahnung - ggf. auch gerichtlich.

Das Arbeitszeugnis

Bereits während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen. Besonders wichtig ist hingegen das Arbeitszeugnis, welches am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Sein Inhalt bestimmt nicht selten über die künftigen beruflichen Chancen. Denn im Arbeitszeugnis werden die Leistungen des Arbeitnehmers mittels eines sprachlichen Codes bewertet. Da ein Arbeitszeugnis stets wohlwollend formuliert sein muss, werden die Details (häufig Auslassungen bestimmter Themen) vom Laien nicht erkannt. Sie möchten wissen, wie Sie von Ihrem Arbeitgeber bewertet wurden? Wir werten Ihr Arbeitszeugnis aus und geben Ihnen Feedback im Klartext und zeigen ggf. Möglichkeiten auf, sich gegen ein nicht sachgerechtes Arbeitszeugnis zur Wehr zu setzen.

Sie sind Arbeitgeber?

Sie wollen ein Arbeitsverhältnis beenden? Im Arbeitgebermandat sollte der Fokus darauf liegen, eine Kündigung wohl durchdacht und vor allem gut beraten vorzubereiten. Der Teufel steckt häufig im Detail. Sollte es bereits zur Kündigungsschutzklage gekommen sein, gilt es, nach Möglichkeit die Kündigung zu halten oder eine adäquate Vergleichslösung zu finden.

Ihr Angestellter macht Ansprüche gegen Sie geltend?

Lassen Sie sich von uns sachkundig beraten und vermeiden Sie dadurch kostspielige Fehler. Während berechtigte Ansprüche umgehend erfüllt werden sollten, um mögliche Prozesskosten zu ersparen, sind unberechtigte Ansprüche ggf. mit oder ohne Begründung zurückzuweisen. Eine besondere Schwierigkeit stellen für Arbeitgeber vermehrt geltend gemachte Ansprüche aus dem Datenschutzrecht dar (z.B. Auskunft gem. Art. 15 DSGVO, Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO). Gerade bei den häufig anzutreffenden Auskunftsansprüchen ist die Monatsfrist zu beachten. Ein Verstoß gegen diese Frist ist gem. Art. 83 DSGVO bußgeldbewehrt. Reagieren Sie also gleich richtig und beauftragen Sie uns.

Beachten Sie unsere aktuellen Artikel zum Arbeitsrecht:

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