Für Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht stehen Ihnen alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei zur Verfügung.

Was bedeutet allgemeines Zivilrecht?

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen insbesondere vertragsrechtliche Angelegenheiten, wie z.B. die Mängelgewährleistungs- oder Zahlungsansprüche aus einem Kauf- oder Werkvertrag. Auch das allgemeine Schadensersatzrecht - etwa nach einer Sachbeschädigung - gehört in diesen Bereich. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Angelegenheit in unsere Tätigkeitsschwerpunkte fällt, sprechen Sie uns an. Sollten wir Ihnen nicht weiterhelfen können, empfehlen wir gerne kompetente Kolleginnen und Kollegen.

Als Anspruchsinhaber setzen wir Ihre Forderung außergerichtlich, über das gerichtliche Mahnverfahren oder im Klagewege für Sie durch. Sollte es sich um unstreitige Forderungen handeln (Inkassoforderung), können Sie uns auch gerne auf eine Festpreisvereinbarung ansprechen. Sollten Sie in Anspruch genommen werden, erörtern wir mit Ihnen die möglichen Verteidigungsstrategien.

Fachlicher Austausch

Sie können der Expertise in unseren Rechtsgebieten vertrauen. Innerhalb unserer Kanzlei werden regelmäßig schwierige Fälle unter den Rechtsanwälten, aber auch mit Referendaren und studentischen Mitarbeitern diskutiert. Durch diesen Meinungs- und Erfahrungsaustausch wird eine möglichst optimale Beratung und Vertretung unserer Mandanten erzielt.